Festbeträge ab 1.01.2005

(Kompressionsartikel, Stomaartikel, Einlagen, Inkontinenzartikel)

Genauere Hinweise über die Festbeträge finden Sie auf der Homepage des Bundesinnungsverbandes für Orthopädietechnik. Wenn Sie genau wissen möchten, wie hoch die wirtschaftliche Zuzahlung für Patienten bei Einlagen oder Kompressionsstrümpfen ist, dann können Sie sich auf unserer Seite informieren. Da diese Festbeträge sehr niedrig sind, werden von den Patienten Zuzahlungen erhoben werden müssen.

Verwandte Artikel:

  • Keine verwandten Artikel gefunden.

Einen Kommentar schreiben


Häufige Suchbegriffe: